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   ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20   

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https://dejure.org/2020,41704
ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20 (https://dejure.org/2020,41704)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20 (https://dejure.org/2020,41704)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2020 - 38 Ca 4569/20 (https://dejure.org/2020,41704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Coronapandemie: Betriebsbedingte Kündigungen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Corona

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen der Corona-Pandemie? - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigungen während der Coronakrise

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig wegen Corona?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung unwirksam trotz coronabedingtem Auftragsrückgang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Corona

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Coronabedingter Auftragsrückgang - betriebsbedingte Kündigung unwirksam

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung bei vorübergehendem Arbeitsausfall

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Die Organisationsentscheidung muss ursächlich für den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs sein (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 17; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, Rn. 13; BAG 10.07.2008, 2 AZR 1111/06, Rn. 24).

    Nachzuprüfen ist, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für den einzelnen Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (vgl. BAG 24.05.2012, 2 AZR 124/11, Rn. 21; BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 17).

    Nur so kann das Gericht prüfen, ob sie missbräuchlich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 18; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, Rn. 14).

    Ein nur vorübergehender Arbeitsmangel kann eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 16, 20, 21; BAG 18.05.2006, 2 AZR 412/05, Rn. 18).

    Hinzu kommt Folgendes: Wird im Betrieb Kurzarbeit geleistet, spricht dies gegen einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Die Organisationsentscheidung muss ursächlich für den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs sein (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 17; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, Rn. 13; BAG 10.07.2008, 2 AZR 1111/06, Rn. 24).

    Nur so kann das Gericht prüfen, ob sie missbräuchlich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 18; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, Rn. 14).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Zwar unterliegt die unternehmerische Entscheidung keinem Formzwang (vgl. BAG 20.11.2014, 2 AZR 512/13, Rn. 21; BAG 31.07.2014, 2 AZR 422/13, Rn. 35), doch muss jedenfalls erkennbar sein, wer die Entscheidung getroffen und welchen konkreten Inhalt diese hat.

    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. BAG 20.11.2014, 2 AZR 512/13, Rn. 22).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Durch eine vertragliche Vereinbarung kann eine an sich nicht anrechnungsfähige frühere Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber oder bei einem anderen Unternehmen auf die Betriebszugehörigkeitsdauer angerechnet werden (vgl. BAG 02.06.2005, 2 AZR 480/04, B I 4âEUR†b. aa. der Gründe; BAG 24.11.2002, 2 AZR 614/04, B 3âEUR†a. der Gründe).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Nachzuprüfen ist, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für den einzelnen Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (vgl. BAG 24.05.2012, 2 AZR 124/11, Rn. 21; BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 17).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Zwar unterliegt die unternehmerische Entscheidung keinem Formzwang (vgl. BAG 20.11.2014, 2 AZR 512/13, Rn. 21; BAG 31.07.2014, 2 AZR 422/13, Rn. 35), doch muss jedenfalls erkennbar sein, wer die Entscheidung getroffen und welchen konkreten Inhalt diese hat.
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Die Organisationsentscheidung muss ursächlich für den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs sein (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 17; BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, Rn. 13; BAG 10.07.2008, 2 AZR 1111/06, Rn. 24).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Ein nur vorübergehender Arbeitsmangel kann eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen (vgl. BAG 23.02.2012, 2 AZR 548/10, Rn. 16, 20, 21; BAG 18.05.2006, 2 AZR 412/05, Rn. 18).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Durch eine vertragliche Vereinbarung kann eine an sich nicht anrechnungsfähige frühere Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber oder bei einem anderen Unternehmen auf die Betriebszugehörigkeitsdauer angerechnet werden (vgl. BAG 02.06.2005, 2 AZR 480/04, B I 4âEUR†b. aa. der Gründe; BAG 24.11.2002, 2 AZR 614/04, B 3âEUR†a. der Gründe).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.11.2020 - 38 Ca 4569/20
    Allein die Kündigung von Arbeitnehmern spricht nicht für eine Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung, weil es gerade um die Frage geht, ob diese Kündigungen sozial gerechtfertigt sind (vgl. zur Betriebsschließung BAG 16.02.2012, 8 AZR 693/10, Rn. 47).
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